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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:
 
I. Allgemeines und Vertragsabschluß
  1. Die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages von filmfreunde.at
  2. Der Vertrag kommt durch Zugang des ausgefüllten und unterschriebenen Bestellformulares durch den Auftraggeber an Filmfreunde.at per Brief zustande.
  3. Änderungen der gültig zustande gekommenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Faxübertragung ist mit entsprechender Sendebestätigung zulässig. Sonstige Nachrichten und Erklärungen können per E-mail übermittelt werden.
  4. Filmfreunde.at führt sämtliche Dienstleistungen unter diesen Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen durch. Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen von Auftraggebern finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und filmfreunde.at diesen Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich widerspricht.
II. Preise/Zahlung
  1. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die im aktuellen Bestellformular auf der Homepage von filmfreunde.at enthaltenen Preise. Alle Entgelte an filmfreunde.at sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zahlbar. Sofern nichts anders vereinbart ist, werden die Preise bei Versendung des Datenträgers in Rechnung gestellt. Im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber ist filmfreunde.at berechtigt, die entstehenden Spesen, Kosten, Inkassokosten und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
III. Rücktritt
  1. Bei Verzug von filmfreunde.at mit der geschuldeten Leistung ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn filmfreunde.at eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht einhält.
IV. Gewährleistung
  1. Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die künstlerische Umsetzung und Gestaltung unterliegt nicht der Gewährleistung. Hinsichtlich des, von filmfreunde.at auf dem Datenträger gespeicherte Auftragswerk , behält sich filmfreunde das Recht vor, eine Verbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Sollte die Verbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehlschlagen, kann der Auftraggeber Preisminderung begehren oder vom Vertrag hinsichtlich des betroffenen Vertragsbestandteiles zurücktreten.
V. Schadenersatz
  1. Filmfreunde.at haftet für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und Vermögensschäden gegenüber Kaufleuten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
  2. Filmfreunde.at haftet gegenüber Verbrauchern gemäß den Bestimmungen des Konsumenteschutzgesetzes in der geltenden Fassung.
VI. Datenschutz und Geheimhaltung
  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Weiters erklären sich die Vertragsparteien damit einverstanden, daß die Vertragsdaten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit das für die Durchführung des Vertrages notwendig ist. Filmfreunde.at ergreift dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen, um die bei ihr im Zuge der Geschäftsbeziehung gespeicherten Daten zu schützen. Filmfreunde.at ist jedoch nicht verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden aus einem derartigem Zusammenhang wird ausgeschlossen.
VII. Recht am eigenen Bild
  1. Der Auftraggeber wird filmfreunde.at bei begründet erscheinenden Beanstandungen Dritter, die sich durch das Auftragswerk in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, schadlos halten.
VIII. Gesetz- oder sittenwidrige Inhalte
  1. Gesetz- oder sittenwidrige, sowie pornografische Inhalte werden nicht bearbeitet und berechtigen filmfreunde.at zum Rücktritt vom Vertrag.
  2. Gesetz- oder sittenwidrigen Inhalten gleichgestellt sind politische Inhalte, die gegen strafgesetzliche Bestimmungen, insbesonders gegen Bestimmungen des Verbotsgesetz verstoßen.
IX. Erfüllungsort/Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort ist die, im Bestellformular angegebene Adresse.
  2. Für den Fall von Leistungsstörungen nach Übergabe des am Datenträger gespeicherten Auftragswerkes an die Post gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständige Gericht vereinbart.
X. Salvatorische Klausel
  1. Sollte eine Bestimmung oder Formulierung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit im Ganzen. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für eine eventuelle Unvollständigkeit.

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