| Unsere : |
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| I. Allgemeines und Vertragsabschluß |
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1. Die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen
sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages von filmfreunde.at |
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2. Der Vertrag kommt durch Zugang des ausgefüllten
und unterschriebenen Bestellformulares durch den Auftraggeber an Filmfreunde.at
per Brief zustande. |
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3. Änderungen der gültig zustande gekommenen
Vertrages bedürfen der Schriftform. Faxübertragung ist mit
entsprechender Sendebestätigung zulässig. Sonstige Nachrichten
und Erklärungen können per E-mail übermittelt werden.
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4. Filmfreunde.at führt sämtliche Dienstleistungen
unter diesen Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen durch.
Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen von Auftraggebern
finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragserteilung
auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und filmfreunde.at diesen
Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich widerspricht. |
| II. Preise/Zahlung |
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1. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart,
gelten die im aktuellen Bestellformular auf der Homepage von filmfreunde.at
enthaltenen Preise. Alle Entgelte an filmfreunde.at sind binnen 14
Tagen ab Rechnungslegung zahlbar. Sofern nichts anders vereinbart
ist, werden die Preise bei Versendung des Datenträgers in Rechnung
gestellt. Im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber ist
filmfreunde.at berechtigt, die entstehenden Spesen, Kosten, Inkassokosten
und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. |
| III. Rücktritt |
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1. Bei Verzug von filmfreunde.at mit der geschuldeten
Leistung ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn filmfreunde.at eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene
Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht einhält. |
| IV. Gewährleistung |
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1. Für die Gewährleistung gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Die künstlerische Umsetzung und Gestaltung
unterliegt nicht der Gewährleistung. Hinsichtlich des, von filmfreunde.at
auf dem Datenträger gespeicherte Auftragswerk , behält sich
filmfreunde das Recht vor, eine Verbesserung oder Ersatzlieferung
durchzuführen. Sollte die Verbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb
angemessener Frist fehlschlagen, kann der Auftraggeber Preisminderung
begehren oder vom Vertrag hinsichtlich des betroffenen Vertragsbestandteiles
zurücktreten. |
| V. Schadenersatz |
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1. Filmfreunde.at haftet für durch sie oder
ihre Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und Vermögensschäden
gegenüber Kaufleuten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (Produkthaftungsgesetz)
bleibt unberührt. |
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2. Filmfreunde.at haftet gegenüber Verbrauchern
gemäß den Bestimmungen des Konsumenteschutzgesetzes in
der geltenden Fassung. |
| VI. Datenschutz und Geheimhaltung |
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1. Die Vertragsparteien verpflichten sich die
gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Weiters erklären
sich die Vertragsparteien damit einverstanden, daß die Vertragsdaten
gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit das für die
Durchführung des Vertrages notwendig ist. Filmfreunde.at ergreift
dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen, um die bei ihr
im Zuge der Geschäftsbeziehung gespeicherten Daten zu schützen.
Filmfreunde.at ist jedoch nicht verantwortlich, wenn es jemandem gelingt
auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie
weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden aus einem derartigem
Zusammenhang wird ausgeschlossen. |
| VII. Recht am eigenen Bild |
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1. Der Auftraggeber wird filmfreunde.at bei begründet
erscheinenden Beanstandungen Dritter, die sich durch das Auftragswerk
in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, schadlos halten.
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| VIII. Gesetz- oder sittenwidrige Inhalte |
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1. Gesetz- oder sittenwidrige, sowie pornografische
Inhalte werden nicht bearbeitet und berechtigen filmfreunde.at zum
Rücktritt vom Vertrag. |
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2. Gesetz- oder sittenwidrigen Inhalten gleichgestellt
sind politische Inhalte, die gegen strafgesetzliche Bestimmungen,
insbesonders gegen Bestimmungen des Verbotsgesetz verstoßen.
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| IX. Erfüllungsort/Gerichtsstand |
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1. Erfüllungsort ist die, im Bestellformular
angegebene Adresse. |
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2. Für den Fall von Leistungsstörungen
nach Übergabe des am Datenträger gespeicherten Auftragswerkes
an die Post gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |
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3. Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten,
wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien
zuständige Gericht vereinbart. |
| X. Salvatorische Klausel |
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1. Sollte eine Bestimmung oder Formulierung dieser
Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht
die Wirksamkeit im Ganzen. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung,
die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Gleiches gilt für eine eventuelle Unvollständigkeit. |